Gutes tun und sparen
Ausgleichsabgabe - Was ist das?
Nach dem Sozialgesetzbuch IX, §160 ist jedes Unternehmen, das mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, zur Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung verpflichtet. Die Beschäftigungsquote beträgt 5 %. Wird dieser Prozentsatz nicht erreicht, so ist eine monatliche Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zu zahlen.
Ein Beispiel
Falls du in deinem Unternehmen 200 Mitarbeiter beschäftigst, so müssen gemäß der 5% Quote also 10 Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden.
Beschäftigst du allerdings lediglich vier Menschen mit Schwerbehinderung, so beträgt die Beschäftigungsquote 2%. Für die sechs nicht entsprechend besetzten Arbeitsplätze muss dein Unternehmen die Ausgleichsabgabe entrichten.
Eine Vergabe eines Auftrages an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung - in diesem Fall die NE.W - ermöglicht dir, diese Kosten zu minimieren. Denn von der in unserem Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung kannst du 50 % auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen! Wir weisen diesen Betrag natürlich auf jeder Rechnung individuell aus.
(vgl. SGB IX, §223)